Mitmachen

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Teilnahme.

Teilnehmen können alle Ausgabestellen, die eine Mehrwegbecheralternative anbieten. 

Wenn Sie die Nutzung von Mehrwegbechern ermöglichen, können Sie sich in die Übersichtskarte aufnehmen lassen.

Die Registrierung ist in wenigen Schritten möglich über dieses Anmeldeformular.

Mitgliedsunternehmen bieten wir in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln und der IHK Köln kostenfrei Werbematerial an, mit dem die Unternehmen auf ihr Mehrwegangebot aufmerksam machen können. Darunter sind Plakate (DIN A4/DIN A3), Aufkleber (DIN A5), Postkarten (DIN A6) und ein Wobbler (ø 17 cm). Bei Bestellung werden die Werbematerialien kostenfrei an die bereits registrierten Ausgabestellen versendet.
Anfragen und Bestellungen bitte an: julia.heidkamp(at)koeln.ihk.de.

Zusätzlich besteht für Unternehmen mit einem hohen Inhouse-Verbrauch an Einwegbechern die Möglichkeit, Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen. Best-Practice-Beispiele werden derzeit gesammelt und vermittelt. Sollten Unternehmen Interesse an Informationen zu möglichen Inhouse-Lösungen haben oder bereits eine eigene Lösung etabliert haben, können sich diese mit der IHK Köln (Geschäftsbereich Innovation und Umwelt) in Verbindung setzen.

Werbematerialien zur Ansicht:

Auch beim Befüllen von Mehrwegbechern sind hygienische Vorschriften einzuhalten. 

Das vom Umwelt- und Verbrauchschutzamt der Stadt Köln bestätigte Hygiene-Merkblatt des BLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.  können Sie hier herunterladen. Wenn Sie diese Vorgaben beachten, steht einer Mehrwegbecher-Alternative nichts mehr im Wege.

Ansprechpartner für Anfragen ist die Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste.
Herr Dr. Fischer, Tel.: 0221-221 26934 bzw. 26211 jochen.fischer(at)stadt-koeln.de.

Kundenbecher

  • Mitgebrachte Becher gehören dem Kunden und dieser hat die Verantwortung für die Sauberkeit, für das Material und die Eignung seines Bechers.
  • Deckel müssen vom Kunden abgenommen und von ihm aufbewahrt werden.
  • Bei Kundenbechern mit erkennbaren Verschmutzungen oder mit zweifelhafter Eignung können dem Kunden ggf. Einwegbecher angeboten werden.
  • Wenn der Kontakt mit den Einrichtungen hinter der Theke/dem Tresen nicht vermeidbar ist, muss bei Kundenbechern mit erkennbaren Verschmutzungen jegliche Handhabung vermieden und die Befüllung abgelehnt werden.

Sorgfalt beim Befüllen

  • Nur so viel Kontakt mit den Kundenbechern wie für den Befüllvorgang nötig.
  • Vorgesehene Umfüllbecher, Tabletts oder Becherhalter sind zu nutzen.
  • Kundenbecher nur in den festgelegten Bereichen auf der Theke/dem Tresen abstellen lassen.
  • Bei Befüllung direkt aus der Kaffeemaschine die Einstellung so wählen, dass der Kundenbecher den Abfüll-/Auslaufstutzen nicht berührt.
  • In solchen Fällen dürfen sich in unmittelbarer Nähe der Kaffeemaschine keine unverpackten leicht verderblichen Lebensmittel befinden.

Sauberkeit des Umfelds

  • Die Reinigungspläne sind einzuhalten.
  • Regelmäßige zusätzliche Reinigung der Bereiche, die mit Kundenbechern in Berührung kommen, wie Abstellfläche für Kundenbecher auf der Theke oder an der Kaffeemaschine, die Tabletts oder Becherhalter für die Umfüllung, die Abstellflächen bei Milch- und Zuckerstationen.
  • Bei Bedarf sind diese Bereiche und Abstellflächen auch zu desinfizieren.
  • es existieren mehr als 2000 potenzielle Ausgabestellen (Cafés & Gastronomiebetriebe, Tankstellen, Supermärkte mit automatisierten Ausgabestellen, …) alleine in Köln
  • in Köln werden täglich mindestens 180.000-Einwegbecher* genutzt und nach einmaligem Gebrauch entsorgt
  • der jährliche, einhergehende Energie- und Ressourcenverbrauch dieser Menge umfasst**: Energie [7, 463 Mio. kWh], Wasser [35 Mio. l], Bäume [1003 Stück], Rohöl [513 t]
  • die sich daraus ergebende Abfallmenge beläuft sich auf ein Gewicht von 933 t pro Jahr; das entspricht ca. 2,55 t pro Tag 
  • Köln ist eine beliebte Anlaufstelle für Touristen und Köln ist eine Messestadt mit schätzungsweise 124 Millionen Tagesgästen pro Jahr.*** Entsprechend muss zusätzlich das Nutzungsverhalten dieser Besucherinnen und Besucher berücksichtigt werden.
  • dieser Bedarf wird zu einem nicht unerheblichen Teil durch kleine, lokal ansässige Ausgabestellen abgedeckt und kann insbesondere für diese eine geschäftsstabilisierende Geschäftsgrundlage darstellen
  • ein Verbot von Coffee to go Einweg Bechern ist rechtlich nicht möglich
  • eine Unterstützung von Einwegbecheralternativen ermöglicht sowohl größeren Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben als auch kleinen Ausgabestellen, eine Verringerung des Einwegverbrauchs umzusetzen.
  • der handelsübliche Coffee to go Einwegbecher ist nicht recyclebar 
  • Kölner to go Trinker wechseln häufig die Verkaufsstellen bzw. den Einkaufsort und nutzen Heißgetränke to go oftmals spontan****
  • neu angebotene Mehrwegoptionen können ein Anreiz sein, neue Ausgabestelle zu nutzen****
  • bereits ein Fünftel der regelmäßigen to go Konsumentinnen und -Konsumenten nutzt bereits regelmäßig einen Mehrwegbecher****

* dabei handelt es sich um die Mindestmenge; Berechnungsgrundlage ist die Anzahl der Verkaufstellen in Gastronomie und Gewerbe, auf Erfahrungswerten basierende, gemittelte tägliche Ausgaben sowie angenommene Inhouse-Mindestverbräuche in Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten.

** Basis für den Ressourcenverbrauch sind die angenommenen Umrechnungswerte der DUH im Bericht vom November 2016.

*** Schätzungen durch KölnTourismus für das Jahr 2017, veröffentlicht im Februar 2018.

**** Basis für diese Aussagen ist die 2017 durchgeführte Zielgruppenanayse